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   OVG Saarland, 23.02.1994 - 2 W 5/94   

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OVG Saarland, 23.02.1994 - 2 W 5/94 (https://dejure.org/1994,9070)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.02.1994 - 2 W 5/94 (https://dejure.org/1994,9070)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 2 W 5/94 (https://dejure.org/1994,9070)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grenzbebauung; Nachbar; Unzulässige Rechtsausübung; Treu und Gauben; Abstandsflächenberechnung; Wandhöhe

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten

    Hingegen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitig, ob eine teilweise Außervollzugsetzung auch bei fehlender Teilbarkeit der Baugenehmigung zulässig ist (bejahend: VGH BW, Beschl. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -, BRS 59 Nr. 166; OVG Berlin, Beschl. v. 25.03.1993 - 2 S 4.93 - BRS 55 Nr. 121; ThürOVG, Beschl. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221; verneinend: OVG MV, Beschl. v. 17.01.2005 - 3 M 37/04 - BauR 2006, 507; SächsOVG, Beschl. v. 16.02.1999 - 1 S 53/99 - SächsVBl 1999, 137; differenzierend: SaarlOVG, Beschl. v. Beschl. v. 23.02.1994 - 2 W 5/94 -, BRS 56 Nr. 184).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2010 - 7 B 201/10

    Abstandflächenrechtliche Privilegierung eines Dachaufbaus bei fehlendem Rücktritt

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2004 10 B 1811/03 -, BRS 67 Nr. 127; OVG Saarl., Urteil vom 3. Mai 1994 - 2 R 13/92 -, BRS 56 Nr. 104, und Beschluss vom 23. Februar 1994 - 2 W 5/94 -, BRS 56 Nr. 184; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 3 S 3302/94 -, BRS 56 Nr. 105.
  • OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96

    Abstandsflächenberechnung bei Dachgauben

    Das schließt es aus, einen durchgehend von der Geländeoberfläche aufsteigenden Wandabschnitt teilweise als Außenwand und - etwa ab der ansonsten erreichten Traufhöhe - als Dachgaube oder Dachaufbau einzustufen, und an dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn vor dieser durchgehenden Wand die ansonsten entlang der Traufe verlaufende Dachrinne durchgeführt und/oder ihr - wie hier - ein Dachüberstand mit einer entsprechenden Ziegeleindeckung vorgelagert wird (vgl. Urteil des Senats vom 3.5.1994 - 2 R 13/92 - BRS 56 Nr. 104, Beschluß vom 3.12.1994 - 2 W 5/94 - BRS 56 Nr. 184; OVG Münster, Urteil vom 17.12.1992, BRS 54 Nr. 85; VGH Mannheim, Beschluß vom 20.12.1994, BRS 56 Nr. 105; anderer Ansicht: VGH München, Urteil vom 20.2.1990, BRS 50 Nr. 112).
  • OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96

    Baugenehmigung; Unteilbarkeit; Rücknahme; Teilrücknahme

    Nach wohl überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, die auch der Senat vertritt, ist eine Baugenehmigung, sofern sie sich nicht ausnahmsweise auf mehrere selbständige Bauvorhaben bezieht, nicht teilbar, weil sie - soweit hier wesentlich - die Feststellung trifft, daß das bestimmte, im Bauantrag und in den Bauvorlagen beschriebene Bauvorhaben den öffentlich rechtlichen Vorschriften entspricht, und diese Aussage nicht gewissermaßen als "minus" auf ein - ohne die ausgenommenen Bauteile - nicht sinnvoll existenzfähiges (und vom Bauherrn so auch nicht gewolltes) "Teilvorhaben" beschränkt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.3.1973, BRS 27 Nr. 178 - zur Geschoßzahl - OVG Berlin, Urteil vom 22.5.1992, DVBl. 1993, 120, das allerdings von einer teilweisen Aufhebbarkeit im Nachbarrechtsprozeß ausgeht; OVG des Saarlandes, Urteile vom 27.10.1978 - II R 5/78 -, und vom 5.10.1979 - II R 2 und 3/79 - BRS 35 Nr. 171; Beschlüsse vom 16.8.1991 - 2 W 6/91 - AS 23, 281, und vom 23.2.1994 - 2 W 5/94 - 56 Nr. 184; Simon, Bayerische Bauordnung 1994, Art. 78 Rdnr. 34 - Seite 219 -, Art. 79 Rdnr. 3 - Seite 20 - mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00

    Anträge auf Zulassung der Berufung, Baugenehmigung zur Errichtung eines

    b) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils sind auch nicht etwa (deshalb begründet, weil das Verwaltungsgericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet hätte. Zunächst unterliegt es keinen Bedenken, dass das Verwaltungsgericht die streitgegenständliche Baugenehmigung auch insoweit aufgehoben hat, als sie sich auf die zwei Restaurants und die Stellplätze bezieht. Dabei kann dahinstehen, ob bei einer Klage, die sich gegen eine Baugenehmigung richtet, die unter Verletzung nachbarschützender Bestimmungen zustande gekommen ist, grundsätzlich die gesamte Baugenehmigung aufzuheben ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23. Februar 1994 - 2 W 5/94 -, BRS 56 Nr. 184, Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, Rn. 16 zu § 113) oder nur der Teil, der die Verletzung von Nachbarrechten impliziert (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 22. Mai 1992 - 2 B 22/90 -, NVwZ 1993, 593, 594).
  • OVG Saarland, 03.05.1994 - 2 R 13/92

    Baugenehmigung; Widersprüchlichkeit; Rechtswidrigkeit; Bauzeichnungen;

    Ein in das Dach hineinragendes Bauteil, dessen Wand die Außenwand des darunter liegenden Geschosses fortsetzt, ist keine Dachgaube und deshalb bei der Ermittlung der Tiefe der davor einzuhaltenden Abstandsfläche zu berücksichtigen (wie Beschluß vom 23.2.1994 - 2 W 5/94 -).
  • VG München, 30.06.2009 - M 8 SN 09.1996

    Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei einer 65 m langen Zufahrt an

    Zwar ist grundsätzlich, auch wenn sich ein genehmigtes Vorhaben nur in Teilen als nachbarrechtswidrig erweist, die angefochtene Baugenehmigung in aller Regel in vollem Umfang aufzuheben beziehungsweise - in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung in vollem Umfang auszusetzen (OVG des Saarlandes vom 23.02.1994, Az.: 2 W 5/94 - Juris).
  • VG Frankfurt/Main, 16.11.2018 - 8 K 2355/17

    Wird die Geltungsdauer einer Baugenehmigung verlängert, kann ein Nachbar die

    So hat das OVG Saarlouis entschieden, dass ein Nachbar, wenn er im Rahmen eines wechselseitig vereinbarten und von ihm bereits ausgenutzten Grenzbebauungsrechts dem Eigentümer des Baugrundstücks die Befugnis zur Bebauung der gemeinsamen seitlichen Grenze eingeräumt hat, nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschen Grundsatz von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt des "venire contra factum proprium" gehindert sein kann, gegenüber dem Vorhaben die Unterschreitung der vorgeschriebenen Abstandsfläche einzuwenden (OVG Saarlouis, Beschluss vom 23.02.1994 - 2 W 6/94 - BRS 56 Nr. 184).
  • VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
    Zwar ist - worauf der Kläger zutreffend hinweist - eine angefochtene Baugenehmigung in aller Regel in vollem Umfang aufzuheben, wenn sich ein genehmigtes Vorhaben nur in Teilen als nachbarrechtswidrig erweist (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 23. Februar 1994 - 2 W 5/94 -, BRS 56 Nr. 184).
  • VG Saarlouis, 28.02.2007 - 5 K 42/06

    Regelungsgehalt einer Baugenehmigung, Besonderheiten der

    Hinsichtlich der Dachgauben seien die Abstandsflächen unzureichend, wenn die Gauben als aufsteigende Wandteile in die Berechnung der Wandhöhe einbezogen würden (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.02.1994 - 2 W 5/94 - und Urteil vom 03.05.1994 - 2 R 13/92 -).
  • VG Kassel, 28.11.2012 - 4 L 1102/12

    Biogasanlage

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